Lexikon - Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
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Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn:
- das Einkommen aus dieser Beschäftigung 400 Euro im Monat nicht übersteigt oder
- die Beschäftigung im Kalenderjahr auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. (die Verdienstgrenze von 400 EUR pro Monat gilt dann im allgemeinen nicht).