Lexikon - Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung
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Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung
Der Versicherer trägt bei Eintritt des Versicherungsfalles:
- im Inland die Gebühren eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes
- im Ausland am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes
- die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers, Zwangsvollstreckungen usw.