Lexikon - Fahrzeugversicherung
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Fahrzeugversicherung
Bei der Kraftfahrzeugversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Jedes Fahrzeug wird dank des Typklassensystems seinem tatsächlichen Wert in Deckung gegeben; eine Versicherungssumme wird nicht bestimmt; eine Unterversicherung ist somit ausgeschlossen.
Es wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden. Eine Teilkaskoversicherung (auch: Fahrzeugteilversicherung) deckt Schäden aus folgenden Gefahren ab:
- Brand und Explosion
- Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung)
- Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Wildschaden
- Glasbruch
- Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Unfall
- Reifenschäden
- Vandalismus
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Zeitwertversicherung